18.10.2010
Heirat 2004, Frau aus Russland, heute 2 Kinder im Alter von 4 und 5; Frau möchte Eigentumswohnung; wir treten 2007 einer Baugemeinschaft bei und ziehen 2008 in die neue Wohnung; ich habe 100.000 EUR, die ich vor der Ehe schon hatte, in die Wohnung investiert; meine Frau gar nix, obwohl sie eine Eigentumswohnung in Russland hat (Wert 50.000 EUR, auch schon vor der Ehe); Kosten der Wohnung 250.000 EUR; Eigenheimzulage wurde gewährt; mit Finanzierung der Wohnung hat Frau überhaupt nix zu tun außer dass sie die Kredite und beim Notar mit unterschreibt; im Juni 2010 geht Frau wegen Scheidung zum Anwalt und ich bekomme Briefe vom Anwalt, dass ich aus der Wohnung ausziehen und Unterhalt für sie und die Kinder zahlen müsse; mache ich jetzt auch: mein Einkommen: 2400 EUR, Unterhaltszahlung zur Zeit 1200 EUR; ich ziehe zum 1.11 in eine 1-Zimmer-Wohnung; Frau ist auch seit 2008 teilzeit berufstätig (Einkommen 600 EUR), obwohl sie auch Vollzeit hätte arbeiten können, weil die Kinder bis 17 Uhr im Kindergarten sind; getrennte Konten; jetzt fordert der Anwalt meiner Frau auch noch 7500 EUR nach § 430 (die Hälfte der Eigenheimzulage von 2008,2009,2010 sowie die Hälfte einer Rückerstattung der Baugemeinschaft –wurde beides auf mein Konto überwiesen- sowie 600 EUR Rechtsanwaltsvergütung), mit der Drohung, dass es wegen der gerichtlichen Kosten sonst sehr teuer werden würde meine Frau hat sich wie gesagt an den Kosten für die Wohnung nie beteiligt; außerdem haben wir von der EHZ dieses Jahr einvernehmlich einen Urlaub gemacht (Kosten 2000 EUR) sowie habe ich (ohne sie speziell zu fragen) Sondertilgungen i.H.v. 1900 EUR jährlich geleistet; Ist die Forderung rechtens bzw. sollte/muss ich ihr nachgeben ?