14.7.2021
von Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Grüße Sie, mein Fall lautet wie folgt: meine Lebensgefährtin (Französin) und ich haben 3 gemeinsame Kinder, die Kinder haben die deutsche wie auch französische Staatsbürgerschaft. Frau und Kinder hatten ihren Erstwohnsitz bis 2018 in München, nun in Frankreich. Wie sich über die Jahre herausstellte, leidet meine Lebenspartnerin (kurz: LG) unter einer Angststörungen sowie Schizophrenen Episoden.