von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
ich lebe seit ca. 5 jahren von meiner ehefrau getrennt. meine ehefrau bzw. ihr freund (muslime) möchte jetzt die scheidung, die ich beantragen werde. wir haben keinen ehevertrag und ich verzichte auf meine ansprüche sofern es eine gesetzliche möglichkeit gibt, den aufenthaltsort des gemeinsamen sohnes festzulegen. da meine noch ehefrau fast ausschliesslich geschäftkontakte ins ausland hat und ihr jetziger freund auch im ausland lebt befürchte ich, dass der gemeinsame sohn(6) irgendwann mit seiner mutter sein gewachsenes umfeld verlassen muss, entgegen ihrer bisherigen versicherungen und unserer absprache. zumal sie bereits das thema internat angesprochen hat. kurz gesagt, ich kann mich nicht auf die zusagen meiner frau verlassen. frage 1: gibt es die möglichkeit den aufenthaltsort des sohnes verbindlich dahingehend festzulegen, dass sich der aufenthaltsort auf sein bereits gewachsenes umfeld begrenzt bis er volljährig ist, und eine änderung des aufenthaltsortes nur GEMEINSAM vollzogen werden kann? frage 2: verliere ich durch die scheidung automatisch das sorgerecht für meinen sohn?