1.10.2017
von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Ich glaube eigentlich nicht, dass ich der Vater dieses Kindes bin (Verhütung wurde praktziert), doch besteht theoretisch diese Möglichkeit, da ich zum fraglichen Zeitpunkt der Frau einmal beigewohnt habe. Alleine die öffentliche Behauptung ich sei Vater des Kindes, unabhängig von einem eventuellen Vaterschaftstest, könnte mir erheblich schaden. ... Können die Mutter oder die Mutter als Vertreterin des Kindes oder der gesetzliche Vater (Ehemann der Mutter) bewirken, dass geklärt wird ob ich leiblicher Vater des Kindes bin oder nicht, d.h. einen Vaterschaftstest erzwingen?