8.2.2019
von Rechtsanwältin Andrea Brümmer
Nun erreichte mich plötzlich ein Schreiben der Anwältin meiner Noch-Frau mit der Bitte um Auskunft über mein Einkommen, Steuerbelastung, etc. um den nachehelichen Unterhalt zu berechnen. ... Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wann man die Auskunft einfordern kann? ... Soweit mir bekannt ist, muss der nacheheliche Unterhalt immer begründet sein und der Antragsteller, also meine Noch-Frau, erklären, warum sie nicht selber für ihren Unterhalt aufkommen kann.