28.3.2017
von Rechtsanwältin Daniela Désirée Fritsch
Danach hat sie, diese Informationen habe ich alle zufällig im Internet gefunden, (ab 2016) eine duale Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen mit integriertem Studium (ebenfalls?) ... Meine Fragen: - Bin ich weiterhin zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet, obwohl eine Ausbildung (Studium) bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, oder kann ich die Zahlungen einstellen. - Wenn eine Verpflichtung weiterhin besteht, wird die Ausbildungsvergütung von ca. 930€ angerechnet, (ggf. zzg.