21.5.2007
von Rechtsanwalt Thomas Bohle
guten tag, ich bin unterhaltspflichtig gegenüber meiner 13jährigen tochter aus erster ehe. ich habe eine urkunde unterschrieben und mich der zwangsvollstreckung unterworfen. derzeit bezahle ich 316,- € unterhalt (121% des Regelbetrags). ich habe einen halben kinderfreibetrag, das kindergeld erhält meine exfrau. wir haben gemeinsames sorgerecht vereinbart. ich bin seit dem 18.04.06 wieder verheiratet, meine partnerin verdient ca. 900 euro im monat. ich selbst verdiene netto 1.500 € im monat. nun möchte ich ab september eine zweijährige ausbildung zum fachlehrer machen. in dieser zeit bin ich beamtenanwärter und verdiene nur 905 € brutto, ca. 770 € netto. falle ich dann unter den selbstbehalt und muss keinen unterhalt mehr bezahlen? ... wie würden sie den ausgang sehen, da ich diese ausbildung aus freien stücken wählen will. ich bin zu 100% unbefristet beschäftigt und habe auch keinen zwang zu wechseln. kann meine frau herangezogen werden zu unterhaltszahlungen? ... verringert sich der selbstbehalt, wenn keine miete gezahlt werden muss, weil man in einer eigenen wohnung wohnt?