11.8.2010
von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Guten Tag folgende Fakten liegen vor: Die Ehe besteht seit 19 Jahren, die Kinder sind 18 und 15 Jahre alt, die Frau ist letztes Jahr im Sommer mit ihrem neuen Partner, mit dem bereits vorher ca. 1 Jahr eine neue Beziehung bestand, in eine gemeinsame Wohnung gezogen (die "Ehe" wurde von seiten der Ehefrau beendet). ... Meiner Meinung nach hat die Ehefrau keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt weil das minderjährige Kind beim Vater wohnt, sie aufgrund ihrer Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber eine gesteigerte Ewerbsobliegenheit hat, also Vollzeit arbeiten gehen muss und bei Vollzeitarbeit durch das Zusammenleben mit dem neuen Partner auch keine Bedürftigkeit vorliegt. Eigentlich müsste die Frau doch dem zumindest Unterhalt für das minderjährige Kind zahlen und hat selber keinen Anspruch, auch nicht auf Aufstockungsunterhalt.