von Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Wenn ich meine Schuld einräume bzw. es richterlich festgestellt wird, dass mich eine Mitschuld/Schuld trifft, bzw. den Auffahrunfall mit verschuldet habe, muss ich dann persönlich für alle Schäden und Anwaltskosten der Gegenpartei aufkommen, und den Schaden an meinem Dienstfahrzeug selber tragen oder kommt die Versicherung meiner Exfirma dafür auf?