16.6.2010
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Zu meinen Fragen: 1.Macht ein Einspruch generell Sinn, bzw. ein Einspruch in welchem ich auf meine bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse als Student hinweise ? ... Dessen sicher bin ich mir eigentlich, da mir ja nun aufgrund des Testergebnisses unterstellt wird, dass ich zum Führen eines KFZ charakterlich nicht in der Lage bin. 4.Welche generelle Vorgehensweise halten Sie für am erfolgversprechendsten bezüglich Kostengünstigkeit und verminderter zukünftiger Repressionen. . 5.Leider muss ich bis Freitag Einspruch einlegen, gibt es eine Möglichkeit diese Frist zu verschieben. 6.Angenommen, ich lege fristgerecht formalen Einspruch ein, könnte dann ein von mir beauftragter Anwalt auch noch nach meinem Einspruch noch etwas tun oder hab ich mit dem Einspruch, entschuldigen Sie die Formulierung, "meinen Joker gespielt" 7.Einige Tage später bekam ich noch von der Polizei einen Brief, in welchem mir mitgeteilt wird, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt wird, Gegenstand ist allgemeiner Verstoß gegen das BtMG mit Cannabis gem. § 29 BtMG. ... Werde ich/meine Großmutter noch etwas von der Versicherung hören( hat die Schäden ~ 2000€ ) bereits reguliert.