von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Guten Tag, Ich habe da eine grundsätzliche Frage zur Unanfechtbaren Versagung der Fahrerlaubnis. Ich habe in meiner Jugend mal Mist gebaut,fahren ohne Fahrerlaubnis in drei mir nachgewiesenen Fällen war mein Vergehen.Trotz der dafür erhaltenen 18 Punkte wurde mir,zum Glück und durch Unaufmerksamkeit der Behörde, die vorhandene FE nicht entzogen. 2006 wollte ich dann zusätzlich einen LKW Führerschein machen,da wurde mir dann mitgeteilt,ich müsse zur MPU,zusätzlich bekam ich ein Schreiben,in dem mir mitgeteilt wurde,daß mein Punktestand auf Grund der Behördenunaufmerksamkeit auf 13 reduziert wird. So weit ,so gut.Das (zusätzliche) Geld für die MPU hatte ich zu der Zeit nicht,somit zog ich meinen Antrag zurück.Trotzdem bekam ich natürlich die unanfechtbare Versagung der FE eingetragen. 2007 dann machte ich meine positive MPU und auch meinen LKW Führerschein,alles gut.