10.7.2009
von Rechtsanwalt Sascha Steidel
sehr geehrte damen und herren mein fall ist denke ich etwas ungewöhnlich. ich versuche ihn so genau wie möglich zu beschreiben. ich wurde im jahr 2004 beim führen eines kfz mit thc im blut von der vekehrspolizei angehalten. ich bekam 4 punkte und habe eine satte strafe gezahlt. dieser vorfall ereignete sich in mecklenburg-vorpommern. als die aufforderung zur führerscheinabgabe mich erreichte, wohnte ich bereits in hamburg, wurde jedoch aufgefordert ihn in meck-pomm abzugeben. meinen führerschein schickte ich zu meiner mutter, damit sie ihn für mich einreichen kann. beim gespräch mit der sachbearbeiterin, die bemerkte meine mutter, dass es, dass eine aufforderung zur mpu mich erst viel später, als im normalfall erreicht, da ich nach hamburg verzogen war. sie gab den führerschein nicht ab und man einigte sich, dass ich post nach hamburg bekomme, mit der aufforderung, meinen führerschein dort zu hinterlegen. nun bekam ich nie post. letztes wochenende (4/5 juli 2009) jedoch, verlor ich mein portemonaie mit allen wichtigen papieren. bei neubeantragung des führerscheins, kam nun dieser sachverhalt mit der mpu wieder ans tageslicht. ich bin so verärgert. es wäre wohl nie aufgefallen. nun hat so ein dummes kamel das gras gefressen, das schon längst über die sache gewachsen ist. ich habe auch wenig verständnis, noch jetzt bestraft zu werden. für mich war die ganze sache erledigt. es war eine schlimme zeit und ich hatte das alles abgehakt. zudem habe ich in den letzten vier jahren strafzettel und blitzer zugeschickt bekommen, wie ein ganz normaler autofahrer und zu allem überfluss ist mein portemonaie gestern wieder aufgetaucht. es lag unter meiner couch :( ich habe also meinen führerschein in der hand, darf aber nicht fahren. so ein riesen unglück. nun zu meiner frage. lohnt es sich mit einem anwalt näher in kontakt zu treten oder werde ich um die mpu definitiv nicht herum kommen? ausserdem ist es doch erforderlich die mpu innerhalb von zwei jahren zu absolvieren. heisst das, dass ich den führerschein nun neu machen muss?