22.5.2015
von Rechtsanwalt Michael Böhler
Eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse: 11.11.04 Erteilung der Führerscheinklasse B 26.12.04 Trunkenheitsfahrt mit 1,98 Promille, Unfall plus Sach- und Personenschaden; MPU Anordnung 21.12.09 MPU mit positiven Gutachen plus Anordnung Teilnahme an Kurs §70 FeV 12.04.10 Neuerteilung des Führerscheines August 2013 Erwerb der Führerscheinklasse A 15.01.14 Allgemeine Polizeikontrolle, Atemkontrolle -> 0,68 Promille 27.02.14 Führerscheinentzug für 3 Monate plus 1000€ Strafe plus Punkte 07.03.14 Bekanntgabe meiner zuständigen Führerscheinstelle über eine Vorlage eines positiven Gutachtens einer MPU bis 30.05.14 Ich habe daraufhin einen Anwalt eingeschalten, der mir anfangs große Hoffnung darauf gemacht hat, diese MPU umgehen zu können. ... Laut dem Sachbearbeiter der Führerscheinstelle gibt es wohl keinerlei Spielraum zwecks der MPU. 18.12.14 Anmeldung zum Etg-Screening über eine Laufzeit von 6 Monaten Könnten Sie mir vielleicht die Aussage des Sachbearbeiters bestätigen, bzw mir Möglichkeiten aufzeigen, mit denen ich die MPU umgehen könnte?