von Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Folgende Geschichte: 1994 Verstoss gegen 0,8 Promille mit 0,81 1996 Verstoss gegen 0,8 Promille mit 0,85 1998 März, Verstoss gegen 0,8 Promille mit 0,92 daraufhin Entzug der Fahrerlaubnis mit Anordnung MPU MPU, nicht bestanden, Ergebniss an die Führerscheinstelle übermittelt 1998 ohne Führerschein mit 1,2 Promille ein Fahrzeug geführt (Straftat) 1998 Oktober Gerichtsverfahren, 1600 mark Strafe bezahlt 1999 Oktober MPU nicht bestanden, kein Übermittlung an die Führerscheinstelle. ... Kann ich nun ohne MPU den Führerschein neu beantragen?