6.1.2010
heute muß ich mich mit einer schwierigen frage an sie wenden,ich hoffe sie können mir eine genaue auskunft erteilen. es ist folgendes problem aufgetreten. ich habe mein auto(ich bin halter) meinem mann gegeben,dieser hat mein auto bei seiner wohnung abgestellt(wir leben getrennt)und seine geldbörse mit führerschein im auto vergessen.er ist am nächsten tag für längere zeit ins ausland geflogen und wie gesagt das auto stand bei seiner wohnung,da ich noch ein auto besitze und 100 km entfernt wohne habe ich das auto auch dort bei ihm gelassen für den fall das er es später nochmal braucht wenn er zurück .nun ist folgendes passiert,mein mann hat noch einen mitbewohner und dieser hat eine feier in der wohnung gemacht,wo auch reichlich alkohol floß ,ein bekannter seinerseits hat meinen autoschlüssel genommen,der sich in der wohnung befand und ist mit meinem auto unter alkohol gefahren und wurde von der polizei angehalten,der atemalkohol ergab laut seinen angaben 0,8 promille,über die höhe des blutalkohols gab die polizei telefonisch keine auskunft.er ist aber nicht im besitz eines führerscheins,aber er hat der polizei den führerschein meines mannes gezeigt und sich auch unter dessen namen ausgegeben.auf der polizeistation hat er die aussage verweigert und auch nicht unterschrieben,der führerschein von meinem mann wurde sofort einbehalten.nun ist mein mann seit dem 23.12.09 wieder in deutschland und hat eine vorladung zur polizei bekommen.muß er beio der polizei eine aussage machen oder nicht ?... mein mann braucht seinen führerschein ,da er geschäftlich viel unterwegs ist.welche strafe droht mir als halter des fahrzeuges und mit welcher strafhöhe muß mein mann und auch der bekannte rechnen ? ist es möglich das mein mann seinen führerschein schnellstens widerbekommt ?