von Rechtsanwalt Michael Böhler
Wenn ich als Polizist ein Sondergeschütztes Polizeifahrzeug (Zivil) führe, welches mit Blaulicht ausgestattet ist für den Dachaufbau und nach vorne abstrahlendes Blaulicht, in den Außenspiegeln eingebaut, dieses Blaulicht in den Spiegeln aber nachträglich so umprogrammiert worden ist, dass es auch möglich ist, es zu benutzen in gewissen Situationen, ohne das für den Dachaufbau vorgesehene Blaulicht anzubringen, da dieses konstruktionsbedingt nur mit Schlüssel und mechanischem Aufwand zu befestigen ist, erlischt dann automatisch die Betriebsergebnis dieses Fahrzeuges und ich dürfte es nicht so in Betrieb nehmen?