1.8.2020
| 47,00 €
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, in dem mir folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird: §37 Abs. 2, §49 StVO, §24 StVG, 132 BKat, also ein einfacher Rotlichtverstoß. ... Hierzu muss eine Frage beantwortet werden: Welcher Teil des Automobils muss bei Gelb die Haltelinie an einer Ampel überfahren haben, damit es zu keinem Rotlichtverstoß kommt? Reicht es, wenn die Haltelinie in dem Moment, in dem die Ampel auf Rot springt, in der Mitte der Autolänge ist oder muss das Auto in seiner gesamten Länge die Haltelinie passiert haben, bevor die Ampel auf Rot springt, damit es zu keinem Rotlichtverstoß kommt?