6.5.2020
| 47,00 €
von Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Nach einer Verkehrskontrolle am 20.5.2017 wurde ich mit einem Monat Fahrverbot belegt wegen einer Alkoholmessung von 0,82%%. AM 2.9.2019 wurde ich angehalten und wegen einer Alkoholkonzentration von 1,02%% zu einem Fahrverbot bis zum 1.5.2020 belegt, u.a. auch wegen vorangegangener Fahrauffälligkeiten. ... Heute, am 6.5.2020 wird jetzt noch eine MPU angefordert.