31.7.2013
von Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg
Vereinsanschrift gleicht meiner Wohnanschrift - der Verein musste aufgrund finanzieller Defizite in Absprache mit dem Steuerberater Ende 2015 einen Anrag auf Eröffnung eines Insolv.... Zu dem Zeitpunkt waren bereits alle Gläubiger befriedigt (auch das Finanzamt hat die Akte geschlossen) - es war und ist definitiv kein Vermögen mehr vorhanden - somit war der Verein ab dem Tag von Amts wegen aufgelöst und hatte zu dem Zeitpunkt auch keine Mitglieder mehr. - demnach ist folgerichtig ein Eintrag im Vereinsregister erfolgt, dass der Verein erloschen ist - in der Satzung war kein Fortbestehen des Vereins in solchen Fällen geregelt - dieses Verfahren wurde also im Frühjahr 2016 insgesamt rechtlich sauber und vollständig sowie rechtskräftig abgeschlossen (es liegt weder eine Insolvenzverschleppung noch eine andere möglicherweise strafbare Handlung oder schuldhafte Pflichtverletzung vor) - jetzt, fast ein Jahr später, nachdem alles erledigt ist, kommt plötzlich eine Kostenrechnung vom AG an den ehemaligen Verein, mit einer Forderung i.H.v. etwa 700 Euro (20 Euro Gebühr und 680 Euro Sachverständigenkosten) und einer Pfändungsandrohung - die förmliche "Erinnerung" meinerseits mit dem Hinweis, dass es den Verein längst nicht mehr gebe und nirgendwo noch Geld zu holen sei, wurde mit der mir nachvollziehbaren Begründung abgewiesen, dass die von mir angeführten Gründe die Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung ja grundsätzlich nicht in Frage stellen würden und insofern habe diese weiterhin Bestand - meine Frage ist jetzt: kann mich das AG auch (als ehem. ... Zwangsvollstreckung, Pfändung, Eintragung ins Schuldnerregister, etc.) auch weiterhin an den (aufgelösten) Verein halten, so dass es letztlich auf den Kosten sitzen bleibt und die Maßnahmen ins Leere laufen?