von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Gemeinsam mit einem Bekannten habe ich bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag für ein Grundstück erhalten. Bei einem Termin mit der Gläubigerbank vor der Zwangsversteigerung wurde uns mitgeteilt, dass diese eine Courtage in höhe von 3,5% vom Zuschlagswert verlangt. Da die Bank andeutete, bereits ab einem Gebot von 5/10 den Zuschlag erteilen zu lassen, hat mein Bekannter der Bank (wie von ihr gewünscht) nach diesem Termin eine Bestätigungsmail mit folgendem Inhalt geschickt: "....Wir erklären uns mit dem heute besprochenen Startwert i.H.v. 5/10 des im Gutachten ermittelten Verkehrswertes, sowie mit der Maklercourtage i.H.v. 3,5% des Zuschlagwertes einverstanden. ..."