14.1.2012
von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Ich viel aus allen Wolken, als am 03.01.2012 der Gerichtsvollzieher vor meiner Tür in Landau Stand und mir mitteilte, dass er einen Vollstreckungsbescheid habe, zunächst über 278,50, die Rechnung aber beläuft sich auf 636,83 EURO und war datiert auf 1.6.2011. ... Ich teilete dem GV mit, dass ich nie einen Abschleppdienst beuaftragt habe und habe dann auch den Mahn- und Vollstreckungsbescheid verlangt, auf dem eindeutig mein Name, also [Name entfernt] (jedoch falsch geschrieben stand, jedoch die Adresse meiner Mutter, also "[Adresse entfernt]".