1.8.2017
von Rechtsanwalt Michael Böhler
Die Immobilie in Deutschland ist im Hälfteeigentum zweier Geschwister; der noch (im Pflegeheim) sehr pflegebedürftige einzige lebende Elternteil XXXXX besitzt ein grundbücherlich eingetragenes Wohnungsrecht. Ein Geschwisterteil möchte das andere Hälfteeigentum erwerben; aufgrund von Uneinigkeiten über den Kaufpreis und die Gestaltung einer schuldrechtlichen Vereinbarung im Kaufvertrag und Grundbuch über die allfällige Übernahme ungedeckter Pflegekosten des Elternteils XXXXX durch den Käufer droht der potentielle Käufer mit einer Teilungsklage und Zwangsversteigerung. ... Der Fall, dass der Wohnungsrechtinhaber wieder die Immobilie benötigt, ist aufgrund der Pflegebedürftigkeit sehr unwahrscheinlich; aufgrund des Geisteszustandes ist auch keine rechtliche Geschäfts- bzw.