18.11.2013
von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen eine 3 Zimmer-Wohnung bei einem Zwangsversteigerungstermin kaufen. ... Hier steht nicht, im Eigentümerversammlungsprotokoll wer diese Rückstände bezahlt einmal 4.000,-- € und einmal 2.800,-- € - auch in der Grundschuld ist hierzu nichts zu entnehmen - kann man hier nach der Zwangsversteigerung noch in Haftung genommen werden ? Hier bin ich mir nicht sicher, ob dieser alten Kosten mit der Zwangsversteigerung aufgehoben werden, da Sie ja in keiner Grundschuld festgehalten sind Danke für Ihre Information