20.11.2014
von Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik
Sehr geehrte Rechtanwälte, heute wurde mir vom Amtgericht eine Eintragungsbekanntmachung nach § 55 Grundbuchordnung (GBO) per einfachen Brief zugestellt. Es geht darum, dass jemand vor über 10 Jahren Geld an meinen Exmann verliehen hat und dies wurde bei einem Notar durch eine Urkunde festgehalten. Mein Exmann hat regelmäßig all die Jahre getilgt, dann ist die erste Abmachung abgelaufen und der Gläubiger wollte plötzlich größere monatliche Raten haben, weil es dann zum Streit kam, hat mein Exmann erst einmal die Zahlungen eingestellt.