von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Das Vollstreckungsverfahren läuft jetzt weiter, der zweite Versteigerungs-Termin, jetzt mit ausgewechseltem Gläubiger, wird in 4 Monaten erwartet. ... Frage: Ist es möglich, gleichzeitig, owährend die Vollstreckung in das Grundstück läuft, also ohne den Versteigerungstermin „aufzuheben“, in das Privatvermögen der Schuldnerin zu vollstrecken; omittels nur einem PfÜB, bei verschiedenen Drittschuldnern (drei Bank-Konten, ein Bausparvertrag, eine Kapitallebensversicherung, Steuerrückerstattungen beim Finanzamt) zu vollstrecken; ozwei Gerichtsvollzieher, in die privaten und geschäftlichen Wertgegenstände, am formalen Hauptwohnsitz und am weit entfernten Geschäftssitz und tatsächlichen Lebensmittelpunkt zu schicken; ofür den Fall der erfolglosen Pfändung die eidesstattliche Versicherung sowie im Verweigerungsfall den Haftbefehl im Voraus zu beantragen? Die Vorstellung, die hinter der Frage steht, ist, dass sich mit hohem Vollstreckungsdruck bei der Schuldnerin Verhandlungsbereitschaft einstellt.