25.11.2014
von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Durch einen Fehler in der Zustellung wurde nicht nur das Urteil rechtkräftig, sondern auch die Vollstreckung durch den Prozessgegner eingeleitet. ... Dieser hat mir dann mitgeteilt, dass ihm völlig egal sei, dass ich seit Monaten nicht mehr für die GmbH tätig sei und ich nur zwei Optionen hätte: Entweder ich würde die Forderung bezahlen (ein fünfstelliger Betrag) oder aber eine Vermögensauskunft für die GmbH abgeben. ... Das Urteil vom OLG Köln zum Thema habe ich gelesen, aber es hilft mir nur begrenzt weiter http://openjur.de/u/153255.html „Für die Beurteilung der Frage, wer für eine juristische Person als ihr gesetzlicher Vertreter offenbarungspflichtig ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung an" Nun meine Frage: Wie soll ich (praktisch gesehen) eine Vermögensauskunft für eine GmbH abgeben. für die ich nicht mehr tätig bin, dafür wäre ja wenn der aktuelle GF zuständig?