von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Der Titel wurde umgeschrieben und erneut zugestellt. ... Frage: Ist es möglich, gleichzeitig, owährend die Vollstreckung in das Grundstück läuft, also ohne den Versteigerungstermin „aufzuheben“, in das Privatvermögen der Schuldnerin zu vollstrecken; omittels nur einem PfÜB, bei verschiedenen Drittschuldnern (drei Bank-Konten, ein Bausparvertrag, eine Kapitallebensversicherung, Steuerrückerstattungen beim Finanzamt) zu vollstrecken; ozwei Gerichtsvollzieher, in die privaten und geschäftlichen Wertgegenstände, am formalen Hauptwohnsitz und am weit entfernten Geschäftssitz und tatsächlichen Lebensmittelpunkt zu schicken; ofür den Fall der erfolglosen Pfändung die eidesstattliche Versicherung sowie im Verweigerungsfall den Haftbefehl im Voraus zu beantragen? ... Bitte machen Sie auch eine Aussage dazu , ob bei der von Ihnen als möglich gehaltenen Vorgehensweise eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Titels gem. § 733 ZPO beantragt werden muss oder ob das Versteigerungsgericht den Titel auf Antrag heraus rückt, bevor das Vollstreckungsverfahren in das Grundstück beendet ist?