16.1.2016
von Rechtsanwältin Brigitte Draudt
Folgender Fall: letzte Woche erhielt ich ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher indem ich zur einer Abgabe eines Auskunftsverzeichnisses mit anschließender eidesstattlichen Versicherung gemäß § 802f ZPO aufgefordert werde oder die Summe von 600€ zzgl. ... Das Schreiben vom Gerichtsvollzieher lautet auf den Namen (Beispielnamen verfälscht): Bertram Müller - Einstein Der Gerichtsvollzieher hat einen Vollstreckungsbescheid von 1997 vorliegen gegen Bertram Einstein. ... Nur weil der Gerichtsvollzieher mich jetzt angeschrieben hat, lediglich der Vorname ist im Schreiben vom Gerichtsvollzieher nach wie vor falsch. - kann der Gerichtsvollzieher überhaupt einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis vornehmen lassen unter den Namen BERT MÜLLER - EINSTEIN, den Zusatz EINSTEIN gibt es erst seit 2004, wenn er nur einen Vollstreckungstitel von 1997 gegen BERTRAM EINSTEIN hat ??