18.4.2015
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Auf dem Geschäftskonto wurde jetzt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss i.H.v. 1.091,65€ eingetragen. ... Frage: Ist es zulässig, von dem eingezahlten nachrangigem Darlehen (1.600,00€) zur Existenzfestigung (die Einzahlung von 1.600,00€ ist gegen Barquittung exakt in der Buchhaltung mit Quittung dokumentiert) eine Pfändungsbetrag von 1.1.49.48€ abzuzehen?