von Rechtsanwalt Robert Weber
Hallo und Grüß Gott, Eine Forderung nach fruchtlos abgelaufenem Vollstreckungsbescheid der Hypo-Bank aus dem Jahre 1984 wurde (so vermute ich) von der Fa. ... (Rentner mit Hilfe zum Lebensunterhalt) Darüber hinaus habe ich in einem weiteren Schreiben vor 2 Jahren, die Einrede der Verjährung erklärt und außerdem einen Hinweis auf §242 BGB. ... Die Forderung belief sich 1984 seinerzeit auf ca. 34.000,- DM (Inkassobüro) forderte 2013 ca. 31.000,- EUR Dann, am 13.11.2013 schrieb mir (Inkassobüro) (angeblich auch im Namen ihrer Mandantin der UniCredit Bank) dass mit einer Einmalzahlung von 500,- EUR (in Worten fünfhundert) ich aus der Haftung für die dann noch offene Forderung entlassen wäre.