11.11.2008
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Frage: Kann ich bzw. wie kann ich meine Forderungen (ca. 4.000 EUR) aus dem Jahr 1997, die mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 1999 eingefordert wurden, jedoch faktisch (wegen fehlenden Angaben über den Aufenthaltsort des Schuldners; dies hat der Schuldner zu vertreten, da er sich nicht umgemeldet hat) nicht vollstreckt werden konnten, jetzt noch im Jahr 2008 einfordern? - Einrede der Verjährung trotz titulierter Forderung bzw. ... Mahn- und Vollstreckungsbescheide könnte ich beantragen; allerdings kommen wahrscheinlich wieder nur die Kosten auf mich zu, da der Schuldner ja untergetaucht ist und somit mangels Angaben zum Aufenthaltsort nicht vollstreckt werden kann. - Was ist wenn ich den Schuldner ausfindig machen lasse und mir dann sein Aufenthaltsort bekannt wird; wie ist unter diesen Umständen vorzugehen; wie kann ich meine Forderung eintreiben; ist Forderungsverkauf von privat möglich und damit eine Option; wann kann der Gerichtsvollzieher vollstrecken?