24.9.2015
von Rechtsanwalt Alexander Busch
Die Kanzlei der Gläubigerin veranlasste, trotz Aufrechnungserklärung meinerseits, die EV bei einem GV. Noch 8 Tage vor dem Termin wurde sowohl die Kanzlei, als auch die Gläubigerin selbst auf meine Aufrechnungserklärung aus dem Guthaben hingewiesen und möglicher Schadenersatz angekündigt. ... Schmerzensgeld kann ich in welcher Höhe ggf. verlangen, da die Ableistungf die EV mutwillig, trotz der Aufrechnungserklärung zum bestehenden und unstrittigen Guthaben, weiter betrieben wurde.