von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
Hallo. folgender Sachverhalt: Ich versteigere im Kundenauftrag als Verkaufsagent eine hochwertige Couch über ebay ab 1 Euro an Selbstabholer, Barzahlung bei Übergabe, Verkaufspreis 855,- Euro. Käufer lässt dieses nun durch eine Spedition erledigen und eröffnet nach Abholung einen Fall bei ebay "Artikel weicht angeblich von der Beschreibung ab" und macht von seinem Widerufsrecht gebrauch, dieses steht ihm ja auch gesetztlioch zu, ich hatte angeboten das er die Couch dann bitte wieder zum Abholort verbringen möchte und Zug um Zug das Geschäft Rückabgewickelt wird. Käufer verlangt nun von mir das ich seine Speditionskosten für die Abholung in Höhe von 450,00 Euro bezahle und die Couch auf meine Kosten zurück transportieren soll, das kann ja nun nicht sein??