5.11.2014
von Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schildere im folgenden einen aktuellen Fall, wie er sich mit einem Versandunternehmen, im folgenden GIQ genannt, ereignet hat. 15.08.14: Ich bestellte einen Fernseher über hoh.de und bezahlte diesen per Überweisung. 18.08.14: Fernseher verließ das Lieferzentrum 02.09.14: Wiederruf gestellt 03.09.14: Gerät wurde innerhalb der Widerrufsfrist in einem DHL Paketshop aufgegeben in Beisein einer Zeugin (Freundin) aufgegeben. Meine Freundin packte mit mir auch bereits den Fernseher ein. Das Gerät wurde nicht gewogen, da es sich um eine Retoure handelte.