von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Also habe ich noch am selben Tag den Vertrag per Email an die genannte Kontaktadresse explizit widerrufen und zeitgleich um eine Retourenmarke gebeten. ... Wie bereits erwähnt erbittet sich der Händler in den AGB die vorherige Absprache der Rücksendung, anderseits wurde in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen, dass ich verpflichtet sei im Falle des Widerrufs die Ware umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf, zurück zu senden. Da bisher nicht einmal eine Bestätigung des Eingangs des Widerrufs erfolgt ist, zweifle ich aber natürlich daran, im Anschluss auch mein Geld zurück zu erhalten.