18.1.2005
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
. (§ 5 abs. 2 TDG / MDStv). der autor hat die fremden inhalte auf moegliche rechtsverletzungen in einem ihm zumutbaren umfang ueberprueft. verletzungen von urheber-, marken- oder persoenlichkeitsrechten oder verstoesse gegen das wettbewerbsrecht auf den webseiten der drittanbieter waren nicht augenscheinlich und sind dem autor ebensowenig bekannt wie eine dortige erfuellung von straftatbestaenden. 3. urheberrecht alle innerhalb des internetangebotes genannten und ggf. durch dritte geschuetzten marken- und warenzeichen unterliegen uneingeschraenkt den bestimmungen des jeweils gueltigen kennzeichenrechts und den besitzrechten der jeweiligen eingetragenen eigentuemer. allein aufgrund der blossen nennung ist nicht der schluss zu ziehen, dass markenzeichen nicht durch rechte dritter geschuetzt sind. der autor beansprucht keinerlei urheberrechte auf alle auf www.xxxxxxxxx.de veroeffentlichten bildern, filmen oder anderen ausfuehrbaren programmen, da der autor das gesamte material nur sammelt und verbreitet. das urheberrecht fuer das layout und vom autor erstellte texte bleibt allein beim autor der seiten. sofern der autor mit der veroeffentlichung einzelner inhalte bestehendes copyright verletzt, bittet er um entsprechende mitteilung. er wird diese inhalte umgehend von www.xxxxxxxxx.de entfernen. 4. datenschutz der autor wird niemals persoenliche daten der nutzer an dritte weitergeben. der autor respektiert und schuetzt das recht jedes einzelnen auf privatsphaere und anonymitaet im internet. alle namen in saemtlichen artikeln sind fiktiv oder wurden vom autor geaendert. ausgenommen davon sind personen, die in der oeffentlichkeit stehen. 5. rechtswirksamkeit dieses haftungsausschlusses dieser haftungsausschluss ist als teil des internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern teile oder einzelne formulierungen dieses textes der geltenden rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen teile des Dokumentes in ihrem inhalt und ihrer gültigkeit davon unberührt Am 14.01.2004 erhielt mein Sohn von einem Anwalt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, weil er durch den o. a. frame von seiner hp den Musiktitel ohne Erlaubnis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. ... Herr Xxxxx Xxxxxxxx verpflichtet sich ferner, die der oben genannten Firma im Zusammenhang mit dieser Abmahnung und dieser Unterlassungserklärung angefallenen Anwaltskosten gemäß der anliegenden Kostenrechnung zu erstatten."