sehr geehrte frau rechtsanwältin, sehr geehrter herr rechtsanwalt, ich habe mich über das arbeitsamt selbstständig gemacht, eine existenzgründung im fachbereich computer system-service vollzogen, im rahmen meiner arbeit „verkaufe“ ich natürlich auch hardware und software, jedoch hat der „service“ ( reparaturen, installationen, umbau, aufrüsten u.a. ) vorrang, alles gut, ... bisher alle kunden zufrieden und keine probleme, nun brauche ich rechtliche hilfe: 2 probleme: 1. viele kunden kommen mit ihren computern in meinen laden, um windows neu installieren zu lassen, bei einigen kunden fehlt allerdings die installations-cd von windows, oder die cd ist verkratzt und somit nicht mehr lesbar, oder beim umzug verloren, und anderes, das ist nicht weiter schlimm, da ich ja in meinem computerladen natürlich die datenträger für verschiedene systeme besitze, außerdem klebt auf den meisten kundenrechnern die windows lizenz (COA-Aufkleber mit produkt-key) auf dem gehäuse, oder die kunden bringen diesen lizenzen mit, so das ja eigentlich einer installation nichts im weg steht, da sie im besitz einer gültigen lizenz sind, eigentlich,... denn nun habe ich gehört, das man nur mit der cd installieren darf, die bei dem computer vom hersteller dabei gewesen war, z.b. medion, acer, hp, fujitsu-siemens, u.a. stimmt das ? reicht da nicht die gültige lizenz ? 2. ich kaufe auch gelegentlich computer an, auf denen lizenzen kleben, und richte sie komplett neu ein, teils rüste ich diese auch mit stärkerer hardware auf ( z.b. arbeitsspeicher, grafikkarte, größere festplatten) natürlich installiere ich dann auch windows komplett, und kann die computer günstig anbieten, ich verkaufe die computer mit der gesetzlichen gebrauchtwaren-garantie von 12 monaten, und stehe meinen kunden bei problemen immer zur seite, ist das verkaufen der computer mit den lizenzen und dem vorinstalliertem windows erlaubt ?