4.9.2009
von Rechtsanwalt Christian Mauritz
Als Beispiel bietet eine vom selben Hersteller entwickelte Software, welche sich offiziell im Beta-Status befindet mehr Stabilität als die sich offiziell im Final-Status befindliche Software, welche auch auf dem Mobiltelefon vorinstalliert ist. ... Es ist - leider - üblich geworden, dass Hersteller ihre Produkte, welche sich nachträglich sehr einfach mit ausgebesserter Software updaten lassen im Beta-Status auf den Markt bringen, darauf pochen, dass Kunden die Fehler melden um diese dann ausbessern zu können. ... Ich möchte eine Einstweilige Verfügung erwirken, die den Hersteller dazu verpflichtet in angemessener Zeit sämtliche bisher gefundenen Fehler auzubessern und dieses Software-Update unverzüglich nach Fertigstellung allen Kunden bereitzustellen.