von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren, wir betreiben einen Internetshop, Kunden geben beim Bestellvorgang die Adresse ein, die Hausnummer ist kein Pflichtfeld, wir beliefern z.B.u.a. auch Höfe etc, welche keine Hausnummer haben. Nun hat ein Kunde vergessen die Hausnummer einzutragen, das Paket kam an uns zurück und es sind nicht nur Hinsendekosten- sondern auch Rücksendekosten entstanden (es war kein Widerruf) sonden ein Kundenfehler.