von Rechtsanwalt Christian Mauritz
Doppelflatrate bei freenet (jetzt 1&1) für DSL und Telefonie über VoIP. ... Mit Mail vom 5.12.2010 habe ich 1&1 unter Fristsetzung bis zum 13.12. aufgefordert, die Störung zu beheben und für den Fall der erfolglosen Fristverstreichung die ausserordentliche Kündigung ausgesprochen und Sie aufgefordert, die Portierung freizugeben (Wortlaut: "Ich fordere Sie hiermit auf, den Mangel bis spätestens 13.12.2010 zu beheben. Sollten die Mängel nach Fristablauf weiter bestehen, spreche ich hiermit die ausserordentliche Kündigung des Vertrages aus und fordere Sie auf, die Portierung freizugeben.) 1&1 war telefonisch nicht bereit, sich zur ausgesprochenen ausserordentlichen Kündigung zu äussern.