13.6.2012
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Bitte senden Sie mir unverzüglich eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. ... Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir auf die Erfüllung des von Ihnen mit uns abgeschlossenen Vertrags bestehen müssen und Ihnen die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit - also dem 09.04.2013 - bestätigen. ... Daraus ergibt sich somit, dass sämtliche vertragliche Leistungen und Kontakte nur auf der Basis automatisierter elektronischer Datenverarbeitung erbracht werden, und somit nicht mehr von einer persönlichen Vertrauensstellung im Sinne von § 627 BGB ausgegangen werden kann (vgl. auch AG Heidelberg, Urteil vom 25.11.09, 29 C 385/09; AG Hamburg, Urteil vom 18.07.2011, 5 C 60/11; AG München, Urteil vom 05.05.2011, 172 C 28687/10; AG Bonn, Urteil vom 22.09.2011, 104 C 256/11; AG Heinsberg, Urteil vom 18.07.2011, 35 C 57/11).