von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Es soll auf der homepage darauf hingewiesen werden, dass die getätigten Transaktionen keine Kauf-/Verkaufsempfehlungen sind, sondern von jedem Kunden nach eigener Entscheidung in gleicher Weise getätigt werden können oder auch nicht. ... In ähnlicher Form soll mein Unternehmen/homepage aufgebaut werden. ... Eine Erstellung der AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, etc. ist noch nicht erwünscht, sondern diese würde ich zu einem späteren Zeitpunkt in Auftrag geben, sofern für die beschriebene Unternehmung grünes Licht gegeben wird.