24.11.2006
von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Da ich heute bereits zum dritten Mal von anderen Ebay Verkäufern angeschrieben wurde, ob ich auch eine Abmahnung von einer bestimmten Rechtsanwaltskanzelei bekommen habe möchte ich auf diesem Weg meine AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum überprüfen lassen, damit ich keine Abmahnung erhalte. ... Überprüfung der AGB,Widerrufsbelehrung und Impressum (kann per Mail zugesandt werden oder ich nenne meinen Ebaynamen) 2. Überarbeitung der AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum (Überarbeitete Version bitte per Mail zusenden)