von Rechtsanwalt Jan Wilking
Guten Abend, ich möchte eine website erstellen und darin Links sammeln und anbieten, die Streams urheberrechtlich geschützter Werke (aktuelle Kinofilme) verlinkt. ... Mache ich mich durch die pure Verlinkung als "Linkliste" schon strafbar? Wenn ja, könnte ich die Strafbarkeit umgehen indem ich mich a) von den Links distanziere, oder b) den Zugang zur Liste passwortschütze oder c) die website zwar auf deutsch, der Serverstandort aber in China, Tonga, oder ähnlichem liegt Einsatz editiert am 09.12.2014 15:51:13