16.6.2008
von Rechtsanwalt Christian Mauritz
Hallo, ich habe die domain y-zzz.com vor Jahren (2004) registriert (bis jetzt keine Nutzung der Domain), erst jetzt ist mir aufgefallen, dass es bereits eine Firma mit dem Namen "y-zzz AG" gibt, die aber bei der DPMA keine Marke mit y-zzz registriert hat. ... Die Firma verwendet die Domain yzzz.com (also ohne Bindestrich). ... Meine Frage: Wenn ich nun eine Marke eintrage, die nichts mit der bestehenden Firma zu tun hat, und ebenfalls natürlich dann die Domain gewerblich nutze (ich würde dann dort ein Softwareprodukt mit dem Namen y-zzz verkaufen), bin ich dann rechtlich unantastbar für diese Domain, bzw. darf ich diese dann behalten (oder gar unproblematisch an die Firma y-zzz verkaufen)?