8.10.2007
von Rechtsanwalt Michael Euler
Wenn ich in meiner Datenschutzerklärung angebe, dass IP-Adressen z.B. beim Schreiben von Gästebucheinträgen, beim Aufgeben von Bestellungen usw. gespeichert werden, ist dies legitim? ... Ist es legitim, eine IP-Adresse für ca. 5 Minuten in eine Datenbank zu schreiben, damit ein Besucher z.B. ein Gästebuch mit ganz vielen Einträgen innerhalb weniger Sekunden zufluten kann? (Benutzer schreibt Eintrag => IP wird für 5 Minuten in eine Datenbank geschrieben => Nach Ablauf wird die IP gelöscht => Benutzer kann nun einen weiteren Eintrag schreiben) Eine Verbindung zwischen Gästebucheintrag und IP-Adresse kann in diesem Fall nicht hergestellt werden.