21.8.2006
von Rechtsanwältin Nina Marx
Hallo, ich habe am Samstag,19.08.2006 per normalen Brief (kein Einschreiben) von der Rechtsanwalts Kanzlei Schutt u Waetke in Karlsruhe, eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bekommen. ... Nun meine Fragen: 1: Da ich den Brief nur so erhalten habe und ich aus dem Internet gelesen habe, das dies eine Massenabmahnung an mehrere 10.000 Beschuldigte ist, möchte ich wissen, wenn ich gar nicht reagiere,(ich hätte den Brief nie erhalten haben können, da kein Einschreiben..), was dann passiert. 2: Wenn ich die Unterlassungserklärung unterschreiben würde, ich aber in keiner Weise bereit wäre das Geld zu zahlen, sollte ich diese dann ändern und wenn ja, wie?