18.3.2008
von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte Damen und Herren, Am 17.03 habe ich von RA Schindler&Boltze eine Abmahnung erhalten. ... Was mich jedoch besorgt ist die folgende Aussage in der Abmahnung: "...Da es sich bei dem Filmmaterial um solches handelt, welches nicht an Personen unter 18 jahren abgegeben werden darf, ist bei einer Verbreitung über das Internet strafrechtlich auch der Tatbestand des §§184, 184c StGB relevant" Wenn ich die UE nun unterschreibe und den Betrag bezahle, habe ich dann noch weitere Konsequenzen diesbezüglich zu erwarten?