10.8.2012
Juli habe ich mich bei Elitepartner angemeldet, die Mitgliedschaft aber dann fristgerecht einige Stunden später widerrufen - Der Widerruf ist auch akzeptiert worden, jedoch wird mir trotzdem die Persönlichkeitsanalyse für 99 EUR in Rechnung gestellt - Ich habe daraufhin geantwortet, dass ich die 99 EUR nicht zahlen werde und auf das Urteil LG Hamburg, 31.01.2012, Az 312 O 93/11 hingewiesen, jedoch ist dieses noch nicht rechtskräftig, weil Elitepartner in Berufung gegangen ist - Entsprechend besteht Elitepartner weiterhin auf die Zahlung der 99 EUR und ich habe in dieser Woche eine zweite Mahnung erhalten, weshalb ich mich nun an Sie wende - Frage: Bin ich gezwungen, die 99 EUR zu zahlen oder muss nicht erst das Ergebnis der Berufung abgewartet werden, bevor mit Mahnbescheiden eingeschüchtert werden darf?