6.2.2008
mein problem ist folgendes, ich habe am 02.12.2007 meinen seit 06/2007 bestehenden dsl-2.000 vertrag auf dsl-16.000 unter anerkennung der agb, online, upgegradet. dafür habe ich von der firma 1und1 am 11.12. ein bestätigungsschreiben bekommen, in welchem steht, daß die umstellung am 23.12. erfolgt und dsl dann an meinem anschluss mit einer geschwindigkeit von 3.400irgendwas verfügbar wäre. bei der vertragsumstellung war ja immer nur von bis zu 16.000 die rede, über genaue möglichkeiten an meinem anschluss wurde ich ja im vorfeld nicht aufgeklärt. nun hatte ich noch vor umstellungstermin den auftrag mit der umwandlung in dsl-16.000 widerrufen(innerhalb der 14-tage frist oder irre ich mich da???), wobei 1 und 1 aber nix dergleichen tat. auf mehrfache anfrage hin wurde mir erklärt, dass ich auf die von mir veranlasste änderung kein widerrufsrecht hätte. mittlerweile sind wir an einer komplett verfahrenen sachlage angekommen. daraufhin habe ich 1u1 die einzugsermächtigung entzogen und die anfallenden beträge dsl-2.000 entsprechend überwiesen. dennoch hat mir heute mittlerweile 1u1 den telefonanschluss gesperrt aber offensichtlich noch das dsl gelassen, was sie sicher auch bald merken werden. nun benötige ich einen fachlichen rat, da ich mir von denen nicht länger das telefon blockieren und mir auch nicht das geld aus der tasche ziehen lasse. am besten wären angaben zum gesetz und die entsprechenden §§§